Gerichtsentscheidung

Legaler Newsletter-Versand nicht mehr möglich?

18.03.2013

So war es bisher

Für Aufsehen sorgt eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München (OLG München, Urteil vom 27.09.2012, Az.: 29 O 1682/12).

Um zu verstehen, warum diese Entscheidung zum einen weitreichend, zum anderen jedoch wenig überzeugend ist, ist es notwendig, den Sachverhalt etwas ausführlicher zu schildern:

Die Klägerin einer Steuerberatungsgesellschaft wollte von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails durchsetzen. Die Beklagte bot auf ihrer Internetseite einen Newsletter an. Am 20.02.2011 erhielt die Klägerin folgende E-Mail:

"Betreff: Bestätigung zum Newsletter

Willkommen bei unserem Newsletter...

Sie haben sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an folgendem oder folgenden Newsletter (n) angemeldet:

*Newsletter

Wenn diese Angaben richtig sind, bitten wir Sie folgende URL zu klicken, um das Abonnement zu bestätigen. ... Sollte das aber ein Fehler sein, so bitten wir Sie diese E-Mail einfach nur zu löschen. Vielen Dank!"

Einen Tag später, nämlich am 21.02.2011, erhielt die Klägerin von der Beklagten folgende E-Mail:

"Betreff: Willkommen beim Newslettern

Willkommen beim Newsletter

Bitte speichern Sie diese E-Mail als Referenz.

Ihre E-Mail wurde für folgenden Newsletter hinterlegt: *Newsletter ..."

Unstreitig war wohl, dass die zweite E-Mail nur dann versandt wird, wenn in der ersten E-Mail der entsprechende Bestätigungs-Link auch angeklickt wird.

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