Tilgungsfrist in Verkehrssünderkartei

Mehrmals zu flott unterwegs – Führerschein weg oder nicht?

06.04.2010

Vor oder nach Eintritt der Tilgungsreife?

Diese Voraussetzungen waren hier auch gegeben, da die vorliegende Tat vom 13. April 2008 vor Eintritt der Tilgungsreife im Hinblick auf die Voreintragung (14. April 2009) begangen wurde und das Amtsgericht am 7. August 2009 und damit zwar nach Eintritt der Tilgungsreife, aber innerhalb der einjährigen Überliegefrist entschieden habe.

An dieser Rechtsprechung hielt der Senat nach erneuter Überprüfung jedoch nun nicht mehr fest, so Schmidt-Strunk.

Rechtsprechung geändert

Er schloss sich nunmehr der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte an, so u. a. OLG Karlsruhe, OLG Hamm, Schleswig-holsteinisches OLG sowie Brandenburgisches OLG, wonach der Zeitpunkt für die Beurteilung, ob hinsichtlich der Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister ein Verwertungsverbot wegen Tilgungsreife besteht, der Tag des letzten tatrichterlichen Urteils maßgeblich sei. Da das Amtsgericht hier erst nach Ablauf des Eintritts der Tilgungsreife im Hinblick auf die Voreintragung entschieden habe, war diese nicht mehr verwertbar mit der Folge, dass die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nicht (mehr) gegeben waren und dieses zu entfallen habe. Es bleibe daher nur bei der Verhängung der Regelbuße in Höhe von 75.- Euro.

Schmidt-Strunk empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de

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