Softwarehersteller wehrt sich

Microsoft sperrt Produktkeys von gebrauchter Software

11.08.2008
Softwarehersteller kündigt aktives Vorgehen gegen unrechtmäßige Nutzer gebrauchter Softwarelizenzen an.

Microsoft hat auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen gesperrt. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet. Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Denn nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf eine Übertragung ausdrücklich der «Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers» (Az. 6 U 2759/07).

"Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen. Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produktkeys entdeckt. Da Microsoft jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt hat, sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert. Oft sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass Verstöße gegen das Urheberrecht beispielsweise Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Herstellers mit sich bringen können. Mit der Sperrung der Produktkeys setzen wir nun ein klares Zeichen und schränken die Nutzung dieser Software ein", erklärt Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung der Microsoft Deutschland GmbH.

Welche Lizenzen sind legal, welche illegal?

Kritisch ist laut Microsoft der Handel mit gebrauchten Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen. Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit möglicherweise nicht richtig lizenziert.

Im Umlauf sind aber auch gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden.

Zur Startseite