Mitarbeitende Familienangehörige: Arbeitnehmer oder Unternehmer?

31.10.2005

Ergebnis
Mitarbeitende Familienangehörige, die Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, sollten in jedem Fall prüfen bzw. prüfen lassen, ob die oben genannten Aspekte auf sie zutreffen.
Dies gibt entweder die Sicherheit, Ansprüche tatsächlich erworben zu haben und entsprechend versichert zu sein oder aber eröffnet die Chance, die unnütz gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen.

Zum Autor: Dr. Benno Grunewald arbeitet als Rechtsanwalt in Bremen. Er ist Justitiar des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik (BVSI) und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Weitere Informationen unter: www.dr-grunewald.de

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