Neue Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fernmeldegeheimnis

25.11.2005

Der Bürger soll dem Staat hinsichtlich der Kontrolle der immer mehr zunehmenden Telefon- und Videoüberwachung vertrauen. Man kann schon von "blindem Vertrauen" sprechen, denn dem Bürger wird keinerlei Transparenz zugestanden. Mit einer Überwachungsmaßnahme kann einige Monate ein gesamter Telefonanschluss abgehört werden. Die von der Überwachung betroffenen Menschen - insbesondere die, die keiner Straftat verdächtig sind - erfahren in der Regel auch nachträglich nichts davon. Sie haben damit keine Möglichkeit gegen diesen Grundrechtseingriff vorzugehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird zwar voraussichtlich auch nicht mehr Transparenz in die Vorgehensweisen der Strafverfolger bringen, es bleibt aber zu hoffen, dass eine weitere Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse damit verhindert wird.

Die scheinbar hohen gesetzlichen Hürden erweisen sich in der Realität oftmals als ineffizient. Wenn aber das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung trifft, die den Schutz des Fernmeldegeheimnisses stärkt, so hat der Bürger zumindest die Möglichkeit sich im Nachhinein gegen derartige Maßnahmen mit einer Beschwerde erfolgsversprechend zu wehren.

Rückfragen an: Rechtsanwältin Nina Haberkamm, Kontakt: www.ra-maas.de, 2005, nh@ra-maas.de, Tel.: 0221 - 8888 76 0.

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