Wann der sofortige Rausschmiss erlaubt ist

Neue Urteile zur fristlosen Kündigung

28.01.2009

Bei Faustschlag fristlose Kündigung

Ein tätlicher Angriff auf den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das entschied wenig überraschend das LAG Rheinland-Pfalz. Kein Chef muss sich niederboxen lassen. Daneben stehen dem Arbeitgeber - je nach Durchschlagskraft des gekündigten Mitarbeiters - auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Abmahnung bei "kleiner" Straftat nicht immer entbehrlich:

Selbst Straftaten rechtfertigen nicht immer sofort eine fristlose Kündigung, manchmal muss erst durch Abmahnung reagiert werden. Grund: Nicht nur das Vergehen des Mitarbeiters ist isoliert zu betrachten, es müssen die gesamten Umstände berücksichtigt werden.

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