Wann der sofortige Rausschmiss erlaubt ist

Neue Urteile zur fristlosen Kündigung

28.01.2009

Arbeitgeber bestohlen - keine Prozesskostenhilfe für Kündigungsschutzklage

Ein Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber bestohlen hat und dies auch zugibt, hat in den allermeisten Fällen kaum Aussicht auf Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage.

Verhaltensbedingte fristlose Kündigung eines Betriebsrats

Bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsrats ist entscheidend, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Es kommt nicht darauf an, wann die Amtszeit des Betriebsrats endet.

Private Nutzung eines Diensthandys

Nutzt ein Arbeitnehmer sein Diensthandy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.

Hauptfälle der fristlosen Arbeitgeberkündigungen sind:

Zur Startseite