Gericht konkretisiert Anhörungspflicht

Neues zur Verdachtskündigung

21.07.2010

Hohe Sorgfalt erforderlich

Dieses Urteil zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei Verdachtskündigungen den Arbeitgebern eine hohe Sorgfalt abverlangen. Diese steht regelmäßig aber im Spannungsverhältnis mit dem bei Ausspruch einer außerordentlichen Verdachtskündigung bestehenden Zeitdruck des Arbeitgebers, aufgrund der laufenden Zweiwochenfrist des § 626 BGB. Zwar hat sich das LAG Berlin-Brandenburg für eine Hemmung des Laufs dieser Frist während des Anhörungsverfahrens ausgesprochen. Gleichwohl bleibt nach wie vor anzuraten, ein Anhörungsverfahren unter Beachtung der nun vom LAG aufgestellten Maßstäbe zügig durchzuführen und die laufende Zweiwochenfrist möglichst einzuhalten, um in einem gerichtlichen Verfahren etwaige Diskussionen allein um die Beachtung dieser Frist zu vermeiden. (oe)

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt.

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