Wichtig für Arbeitgeber

Pflegezeit - was Sie beachten müssen

04.05.2009

Lohnfortzahlung und Versicherungsleistungen

Je nachdem wie der Arbeitsvertrag gestaltet ist, kann es sein, dass der pflegende Angehörige zumindest einige Tage ohne Geldverlust bleiben kann. Für eine längere Zeit ist eine Lohnfortzahlung jedoch nicht vorgesehen. Derjenige, der sich von der Arbeit freistellen lässt und nicht in die Familienversicherung seines Ehepartners mit aufgenommen werden kann, muss sich Gedanken zu seiner Krankenversicherung machen. ARAG Experten raten, auf jeden Fall einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen zu beantragen, um damit die anfallenden Kosten decken zu können. Auch die Beiträge für die Rentenversicherung werden bei einer Pflegezeit von mindestens 14 Stunden die Woche von der Pflegekasse übernommen - ebenso wie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Weitere Informationen und Kontakt:

Arag Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Brigitta Mehring, Tel.: 0211 963-2560, Fax: 02 11/963-2025, E-Mail: brigitta.mehring@arag.de, Internet: www.arag.de

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