BGH bestätigt vorinstanzliche Urteile

Polizei verfolgt Autodieb – Schutz der Allgemeinheit

03.06.2011

Autohändler bekam sein Eigentum zurück

Immerhin hat das Rammen dazu geführt, dass der Kläger sein Eigentum - wenn auch geschädigt - zurückerhalten hat und jedenfalls teilweise Schadensersatz von den Tätern O und D erlangen konnte.

Schlemm empfiehlt, in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

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