Antwort auf BGH-Urteil

Preissuchmaschine mit Live-Abfrage

17.03.2010
Als richtige Antwort auf das jüngste BGH-Urteil versteht apnoti.com sein Tool, das in Echtzeit Preise im Internet abfragen kann.

Das jüngste Urteil des BGH vom 11. März 2010 (ausführlicher Beitrag inkl. Lesermeinungen) dürfte viele Online-Händler beunruhigt haben. Denn demnach darf ein Shop-Betreiber künftig einen Preis auf seiner Website erst dann verändern, wenn er auch bei den entsprechenden Preissuchmaschinen aktualisiert wurde. Da es bei Preissuchmaschinen aber systembedingte Verzögerungen von bis zu 24 Stunden gibt, wird es Händlern dadurch erschwert, auf plötzliche Marktveränderungen flexibel und öffentlichkeitswirksam zu reagieren.

"Verbraucher dürfen sich der Aktualität aller Preise sicher sein": die Preissuchmaschine apnoti.com
"Verbraucher dürfen sich der Aktualität aller Preise sicher sein": die Preissuchmaschine apnoti.com

Hier bringt sich die apnoti.com GmbH ins Spiel. Das Unternehmen mit Sitz in Starnberg bezeichnet sich als "Social-Shopping Plattform" und will die – nach eigenen Angaben – weltweit erste und einzige Preissuchmaschine in Echtzeit besitzen. apnoti.com durchsucht für jede einzelne Suchanfrage mehr als 10.000 angebundene Internetshops mit entsprechenden Echtzeitpreisen (also quasi live und direkt beim Anbieter). "Händler können sich somit voll auf ihre Preispolitik konzentrieren, und Verbraucher dürfen sich der Aktualität aller Preise sicher sein" sagt Gerold Herrmann, Geschäftsführer von apnoti.com GmbH.

Wie apnoti.com genau funktioniert, darüber erteilt die Firma – verständlicherweise – keine Auskunft. Während aber herkömmliche Preissuchmaschinen statische Listen bei den Internetshops abfragen, setzt sich der apnoti-Crawler nach einer Kundenanfrage in Bewegung, um den derzeit angezeigten Preis in den Shops auszulesen.

Übrigens gibt es auch für Händler einer Art Preissuchmaschine:
den "Produkt-Scout".
Reseller können damit die Verfügbarkeiten und die HEKs von ITK-Produkten bei zahlreichen Distributoren abfragen. (tö)

Zur Startseite