Privater Gebrauch von Firmeneigentum rechtfertigt Kündigung

24.05.2005
Wer sich den Anweisungen der Firma widersetzt, und den Dienstwagen trotz Verbot auch privat nutzt, riskiert die Kündigung.

Der wiederholte Privatgebrauch des Dienstautos - aber auch anderen Firmeneigentums - kann grundsätzlich eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt (Az.: 22 Ca 9208/04).

Ein Angestellter hatte einen Dienstwagen für Fahrten zwischen der Firma und seinem jeweiligen Einsatzort überlassen bekommen. Sein Vorgesetzter sah allerdings zwei Mal, wie er außerhalb der Arbeitszeit das Fahrzeug für private Fahrten nutzte. Dafür wurde der Mann abgemahnt, was ihn offenbar nicht weiter beeindruckte. Als er schließlich bei einer weiteren Privatfahrt einen Unfall verursachte, wurde ihm fristlos gekündigt.

Das Gericht hob die fristlose Kündigung zwar auf, erklärte aber die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung für wirksam. Der private Gebrauch firmeneigener Gegenstände sei nach entsprechender Abmahnung stets ein Grund für eine Kündigung, so die Erklärung. Allerdings sei es der Firma zumutbar, dabei eine - in diesem Fall nur vierwöchige - Kündigungsfrist einzuhalten. (mf)

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