Problemfall: Anerkennung als Freiberufler

25.10.2006

Allerdings ist dies meiner Erfahrung nach in der Praxis zu vernachlässigen, da der Begriff einerseits vom BFH nicht näher erläutert wird und andererseits (fast) jeder IT-Selbständige in komplexen und anspruchsvollen Projekten tätig ist, die alles andere als trivial sind.

Konkrete Auswirkungen in der Praxis der Finanzämter: Konkret wirkt sich die neue Rechtsprechung dahingehend aus, dass der Darstellung der Tätigkeit des Selbständigen eine noch höhere Bedeutung zukommt als in der Vergangenheit.

Wichtig ist insbesondere die Art und Weise der Tätigkeit und die eingesetzten Methoden und Verfahren zu beschreiben und somit eine ingenieurvergleichbare Tätigkeit für das Finanzamt glaubhaft zu machen.

Weiterhin versuchen die Finanzämter, die Messlatte der Ingenieurvergleichbarkeit auch bei der Systemsoftwareentwicklung anzulegen. Dies ist jedoch meines Erachtens unzulässig, da die neue Rechtsprechung sich explizit auf die Anwendersoftwareentwicklung bezieht und der BFH für die Systemsoftwareentwicklung zu keinem Zeitpunkt (zusätzlich) eine Ingenieurähnlichkeit gefordert hat, da nach seiner Ansicht die Entwicklung von Systemsoftware gerade die Vergleichbarkeit mit dem Ingenieur begründet.

Konkrete Auswirkungen in der Praxis der Finanzgerichte: Auch die Richter an den Finanzgerichten können die Tätigkeit eines IT-Selbständigen eigentlich nicht wirklich beurteilen. In der Vergangenheit haben sie dies trotzdem nicht selten getan. Aufgrund der neuen Rechtsprechung zeigt sich nun aber, dass sich die immer schon vorhandene Tendenz der Finanzgerichte, Gutachten einzuholen, erheblich verstärkt hat.

Außerdem sind die Anforderungen der Finanzgerichte an die vom Selbständigen vorzulegenden Unterlagen insbesondere in Hinblick auf die Tätigkeit qualitativ und quantitativ deutlich gestiegen.

Quintessenz: Ergebnisse der neuen Rechtsprechungen sind
einerseits
- deutlich besser Chancen als Freiberufler anerkannt zu werden
- leichtere Darlegung der Inhalte der Tätigkeit ohne Rücksicht auf Systemsoftware
- Fokus richtet sich weniger auf Inhalte als auf Verfahren und Methoden

und anderseits
- gesteigerte Anforderungen an die Darlegung der Ingenieurvergleichbarkeit der Tätigkeit
- Fokus richtet mehr auf formale Aspekte wie Umfang und Komplexität der Tätigkeit
- neue Anforderungen führen häufiger zu Gutachten insbesondere bei den Finanzgerichten.

Somit sollte jeder IT-Selbständige, der noch nicht explizit als Freiberufler eingestuft ist, prüfen lassen, wie hoch seine Chancen sind, diesen Status zu erlangen. (Dr. Benno Grunewald/mf)

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