CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 1

Quo vadis, Corporate Finance?

01.08.2011

Eigene Nachfolge muss geregelt werden

Seit vor rund 30 Jahren die PC-Ära ihren Siegeszug antrat, ist nicht nur die Technologie in die Reifephase des Produktlebenszyklus getreten: Auch für viele mittelständische IT-Unternehmer rückt die Zeit näher, sich nicht nur über den nächsten Technologiesprung, sondern auch über die eigene Nachfolge Gedanken zu machen. Nicht selten koppeln die kreditgebenden Banken die Kreditlinien daran, dass der Prozess der Nachfolgeregelung beizeiten initiiert wird.

Auf der einen Seite schätzt das IfM, dass sich unter etwa 700.000 "übernahmewürdigen" Unternehmen (mehr als 49.500 Euro Gewinn) rund 110.000 "übergabereife" Firmen befinden. Nach DIHT-Schätzung schaffen aber nur 50 Prozent der inhabergeführten Unternehmen den Sprung in die zweite Generation und weniger als zehn Prozent den in die dritte Generation.

Auf der anderen Seite sehen immer mehr erfahrene Manager das Unternehmertum als valide Alternative an - sei es als sogenannter Management-Buy-out-Kandidat (MBO), der intern gezielt zum Nachfolger aufgebaut wird, oder als externer Manager, der im Zuge eines Management-Buy-ins (MBI) die Anteile des Altgesellschafters übernimmt.

Dass es oft bei dem Wunsch bleibt, liegt nach Untersuchungen der Deutschen Ausgleichsbank an der unzureichenden Finanzierung. 68 Prozent der befragten Manager gaben dies als Hauptgrund für das Scheitern ihrer Bemühungen an.

Nach Erfahrungen von GVM liegt dies daran, dass Manager davon ausgehen, die komplette Summe selbst stemmen zu müssen. Dies ist nicht notwendig, wie Methoden der Mosaikfinanzierung zeigen.

Der Modus ist - sehr vereinfacht ausgedrückt - ähnlich wie beim Erwerb einer fremdvermieteten Immobilie. Derartige Immobilien wurden in der Regel zum Beispiel über eine rückgedeckte Lebensversicherung mit einem geringen Anteil von etwa 20 Prozent aus Eigenmitteln finanziert. Über den Erfolg des Objekts (im Falle der Immobilie die Mieteinnahme) wird die Finanzierung über eine bestimmte Laufzeit zurückgeführt.

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