CGZP-Beschluss und Zeitarbeitsfirmen

Raue Zeiten für Arbeitnehmerverleiher

15.07.2011

Gravierende juristische Folgen

Die möglichen juristischen Folgen des BAG-Beschlusses zur Tarifunfähigkeit der CGZP sind also gravierend. Es bleibt aber zunächst nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob sie auch tatsächlich Hinsicht so eintreten werden. Kunden von Zeitarbeitsunternehmen, d. h. den Entleihern, ist derweil anzuraten, Erkundigungen einzuholen, ob die von ihnen entliehenen Mitarbeiter bei dem Verleiher auf der Basis eines Tarifvertrages der CGZP angestellt waren. Falls dies tatsächlich der Fall war, besteht durchaus das Risiko einer Inanspruchnahme durch die Sozialversicherungsträger. Insoweit steht für betroffene Entleiherbetriebe die Überlegung an, gegebenenfalls entsprechende Rückstellungen zu bilden. (oe)

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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