Zu hohe Cateringkosten abgerechnet

Rauswurf wegen "Gefälligkeitsquittung"?

07.10.2010

Parteien sollen sich vergleichen

Das Landesarbeitsgericht hat den Parteien vorgeschlagen, sich vergleichsweise dahin zu einigen, dass das Arbeitsverhältnis durch die seinerzeitige fristlose Kündigung aufgelöst worden war und dass die Klägerin nunmehr, nach Ablauf von mehr als einem Jahr, wieder eingestellt werden soll. OE

*Michael Henn ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht sowie VdAA-Präsident.

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