PC-Laden aus Würzburg

Rechtsstreit zwischen Synaxon und Ex-Microtrend-Partner

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Von Microtrend zu Idas World

Dem Auskunftsanspruch von Herrn Gradl würden berechtigte Interessen von Synaxon entgegenstehen. Immerhin hätte sich die Fachhandelskooperation in den zugehörigen Rahmenvereinbarungen mit den Distributoren ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zum anderen möchte Synaxon nur ungern die eigenen Konditionen offen legen, da man hier "im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Einkaufskooperationen" stehe.

Pikant hierbei ist nun die Tatsache, dass Ralf Gradl bereits Mitglied einer anderen Fachhandelskooperation ist, der Idas World, und diese Organisation in Deutschland von seinem Bruder Stefan Gradl angeführt wird. Hier befürchtet nun Synaxon, dass Idas World Kenntnis von den eigentlich "geheimen" Vereinbarungen zwischen Synaxon und den Distributoren erlangen könnte und dies wettbewerbswidrig einsetzen könnte.

Microtrend-PC-Laden in Südlohn, Münsterland
Microtrend-PC-Laden in Südlohn, Münsterland
Foto: Microtrend

Dem widerspricht der Richter in der Urteilsbegründung: "Der Kläger (Ralf Gradl, Anm. d. Red.) ist verpflichtet, strengstes Stillschweigen über die erhaltenen Preis- und Lieferanteninformationen zu bewahren. Bis auf weiteres ist davon auszugehen, dass der Kläger (Ralf Gradl, Anm. d. Red.) sich vertragsgerecht verhalten wird, zumal er für einen Verstoß gegen diese Pflicht eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro versprochen hat. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Kläger (Ralf Gradl, Anm. d. Red.) vertragswidrig Informationen an die Firma Idas World oder seinen Bruder weiter reichen wird."

Es ist aber davon auszugehen, dass Synaxon hier eine ganz andere Meinung vertritt, und wohl nicht zuletzt deshalb Einspruch gegen dieses Urteil einlegen wird. Außerdem ist die Einkaufsgemeinschaft aus Bielefeld die Auffassung, dass jeder Partner über die von den Distributoren an Synaxon gezahlte Provisionen Bescheid wüsste, auch wenn das über die nach dem Ausscheiden geleisteten Zahlungen so nicht in den Verträgen mit den Microtrend-Partnern stünde. Dort erklärt aber jeder Franchise-Nehmer, dass er keine Ansprüche auf Auskünfte zu diesen Provisionen erheben wird.

"Wir schließen derartige Vereinbarungen ab, weil wir berechtigterweise einen Ausgleich dafür beanspruchen, dass wir Lieferanten Zugang zu unseren insgesamt mehr als 2.800 Partnern gewähren und enorme Leistungen für die Partner und Lieferanten erbringen, die mit einer Mitgliedsgebühr alleine nicht zu finanzieren wären. Darauf weisen wir unsere Partner in den mit ihnen abgeschlossene Verträgen hin", so Synaxon-COO Wenninger.

Wie es außergerichtlich hätte laufen können ....

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