Unternehmensnachfolge

Rechtzeitig das unternehmerische Lebenswerk sichern

30.01.2008

Für große Unsicherheit sorgte lange Zeit eine schwebende Gesetzessituation. Nach monatelangem Gerangel haben sich Union und SPD mittlerweile auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Nach dem nunmehr vorliegenden Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts stehen die beabsichtigten Änderungen fest. Grund für die Gesetzesänderung war unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die grundrechtskonforme Bewertungsregeln für Immobilien und Betriebsvermögen fordert. Nach der derzeit noch gültigen Bewertungspraxis werden diese Vermögenswerte in der Regel unterbewertet. Künftig werden Immobilien und Betriebsvermögen höher bewertet und die Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung steigt tendenziell an. Allerdings gibt es im Rahmen des ErbStRG einige besondere Bedingungen für die Unternehmensnachfolge.

Neue Eckpunkte für die Unternehmensnachfolge

Voraussichtlich im Mai oder im Juli 2008 tritt die Erbschaftssteuerreform in Kraft. Zukünftig werden bei Betriebsübertragungen unter Umständen 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer befreit. Schon jetzt sollten Unternehmer eine geplante Übertragung sorgfältig planen und sich mit den wichtigsten Punkten vertraut machen:

1. Verschonungsregelung: Kleine Unternehmen werden vom Fiskus spürbar entlastet:

Liegt der zu versteuernden Anteil unter 150.000 Euro, soll das gesamte Betriebsvermögen steuerfrei sein. Bis zum Betrag von 450.000 Euro wird diese Begünstigung voraussichtlich schrittweise abgeschmolzen.

2. Fortführungsklausel: Von der Steuer-Freistellung profitieren nur Betriebe, bei denen im Zeitraum von zehn Jahren nach der Übertragung die Lohnsumme 70 Prozent der Durchschnittslöhne der letzten fünf Jahre nicht unterschreitet. Geringere Lohnsummen haben eine anteilige Nachversteuerung zur Folge (ein Zehntel pro Jahr).

Zur Startseite