Mahnkosten und Co.

Schauen Sie Ihren Gläubigern auf die Finger

03.04.2009
In Krisenzeiten gerät ein Unternehmen leicht in Zahlungsverzug. Dies ruft zuweilen die Gläubiger auf den Plan, die mit unlauteren Geschäften davon profitieren wollen. Wie Sie sich davor schützen können, sagt Angelika Hilgers.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist jetzt erhöhte Wachsamkeit gefragt. Einige Gläubiger nutzen den Forderungsverzug für unlautere Geschäfte. Sie machen prompt saftige Strafgebühren geltend und fordern sie im Mahnprozess zusätzlich ein. Säumige Zahler werden vielfach mit hohen Bearbeitungspauschalen, Erstattungsgebühren oder Verzugszinsen belegt. Oft erreichen die Zusatzkosten und Strafgebühren sogar die Höhe der eigentlichen Forderungen.

Mehrere Gerichtsurteile haben einer überhöhten Gebührenpraxis nun deutlich einen Riegel vorgeschoben. Demnach dürfen Gläubiger nur noch in begrenztem und nachvollziehbarem Umfang Strafgebühren geltend machen. Säumige Zahler sollten Strafgebühren ebenso kritisch prüfen wie die eigentliche Forderung. Selbst wenn es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen, können hohe Rückbuchungsgebühren unzulässig sein. Betroffene sollten sich nicht gleich einschüchtern lassen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, mit Fachleuten Rücksprache zu halten. Neben Rechtsanwälten zählen hierzu auch selbstständige Bilanzbuchhalter und Controller, die als Spezialisten des Finanz- und Rechnungswesens mögliche Anfechtungsgründe kennen und aufdecken können.

Als besonders tückisch kann sich in der Praxis das Lastschriftverfahren erweisen. Nicht selten nutzen Gläubiger diese Zahlungsform als Freischein und schlagen bei Rücklastschriften hohe Strafgebühren auf.

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