Rechtstipps zum Gebrauchtwagenkauf

Schnäppchen oder Schrott?

29.11.2012

2. Kauf von Privat

Sollten Sie beim Kauf von einer Privatperson auf Nummer sicher gehen wollen, so nehmen Sie die oben genannten Punkte mit in den Kaufvertrag auf. Achten Sie dabei insbesondere auf eine Ihnen eingeräumte Rücktrittsmöglichkeit, Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen und ein Anrecht auf Nachbesserung bei gravierenden Abweichungen.

Ihr größtes Augenmerk sollten Sie aber auf etwaige vorhandene Mängel des Wagens werfen. Schließlich darf bei dem Gebrauchtwagenkauf von einem Privaten an einen Privaten im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.

Dieser gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übrigens auch für Schwerstmängel. Von einem Laien kann nicht verlangt werden, dass dieser sich mit versteckten Mängeln ebenso gut auskennt, wie einer, der den Verkauf von Automobilen berufsmäßig betreibt. Letzterer muss über Sachkenntnis verfügen und besitzt womöglich sogar eine eigene Kfz-Werkstatt. Halten Sie also alle Ihnen auffallenden Mängel im Kaufvertrag schriftlich fest. (oe)
Quelle: www.anwalt-suchservice.de

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