Urheberrecht und Massendigitalisierung

Schutz des geistigen Eigentums in der EU

11.05.2010
Elektronische Informationen - Urheberrecht - Lizenzierung - Mitteilung der EU-Kommission (Auszug)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 19. Oktober 2009 eine Mitteilung zu Fragen des Urheberrechts und der Lizenzierung im Zusammenhang mit Informationen in elektronischer Form vorgelegt. Dieser Bericht ist vor allem für in der IT-Branche Tätige interessant. Hier ein Auszug.

"1. Einleitung

Schaffung, Verkehr und Verbreitung von Wissen im Binnenmarkt stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Lissabon-Strategie. Die technische Entwicklung hat für eine breite Verfügbarkeit von Informationen in elektronischer Form gesorgt.

Bibliotheken interessieren sich für Massendigitalisierungsprojekte, weil sie ihre Archive bewahren und deren Inhalte online verbreiten möchten, darunter auch verwaiste Werke (geschützte Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden können). Forschungs- und Bildungseinrichtungen wünschen sich eine größere Flexibilität bei der Verbreitung von Bildungsmaterial, z. B. auch im Rahmen eines grenzüberschreitenden Fernunterrichts. Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Informationen oder Wissensprodukten noch immer auf Hindernisse. Insbesondere Sehbehinderte drängen auf Stillung ihres Lesehungers, denn nur fünf Prozent der europäischen Veröffentlichungen gibt es in barrierefrei zugänglichen Formaten - eine Situation, die durch Beschränkungen des grenzüberschreitenden Vertriebs, selbst zwischen Ländern mit der gleichen Sprache, noch weiter verschlechtert wird.

Verleger und Autoren befürchten, die Verletzung ihrer Urheberrechte sowie Einkommenseinbußen, wenn ihre Werke infolge der von Bibliotheken finanzierten oder sonstiger Massendigitalisierungsprojekte ohne sorgfältige Suche nach den Rechteinhabern online verbreitet werden. Die Verleger behaupten, dass sie ohnehin etwa 90 Prozent der wissenschaftlichen Zeitschriften online zur Verfügung stellen, neue und innovative elektronische Bereitstellungsmodelle (z. B. eBooks) auch für den Fernunterricht erkunden und Sehbehinderten Zugang gewähren.

Vor diesem Hintergrund führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zu ihrem Grünbuch über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft durch. Es sollte untersucht werden, wie im Hinblick auf die bestehenden Urheberrechtsvorschriften, vor allem die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ("die Richtlinie") eine weite Wissensverbreitung im Binnenmarkt und vor allem im Online-Umfeld erreicht werden könnte. Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Konsultation und kündigt eine Reihe von Vorbereitungsarbeiten an, die eine solide Grundlage für konkrete Folgeinitiativen bilden werden, die von der nächsten Kommission als Teil einer ehrgeizigen und umfassenden Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum vorzulegen sein werden.

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