Urheberrecht und Massendigitalisierung

Schutz des geistigen Eigentums in der EU

11.05.2010

Nächste Schritte

Die Konsultation hat verdeutlicht, dass für ein nachhaltiges, auf eine Vielzahl von Bibliotheksinitiativen anwendbares System der vorherigen Genehmigung ein einfaches und kostenwirksames System für die Klärung der Digitalisierungs- und Online-Verbreitungsrechte benötigt wird. Die Kommission wird im Jahr 2010 die Arbeiten auf EU-Ebene fortführen, um auf die diesbezüglichen Urheberrechtsaspekte im Rahmen der neuen Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum einzugehen. Bei diesen Arbeiten wird es u. a. darum gehen, die rechtlichen Auswirkungen einer Massendigitalisierung zu klären und mögliche Lösungen für das Problem der durch die Klärung der Rechte anfallenden Transaktionskosten zu finden. Dabei sollten alle möglichen Alternativen betrachtet werden, auch die Möglichkeit von Sammellizenzen, die durch ein erweitertes Sammellizenzierungssystem ergänzt werden könnte, bei dem ein Rechteverwalter etwaige "Außenstehende" (Rechteinhaber, die nicht förmlich am Rechteklärungssystems teilnehmen) vertritt, und eine Regelung die auf einer sorgfältigen Suche beruht. Auf dieser Grundlage wird die Kommission den weiteren Handlungsbedarf abschätzen und im Rahmen der neuen Strategie auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Ausnahme für derartige Digitalisierungsbemühungen prüfen.

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