Impressum, Urheberrecht, Datenschutz & Co.

So können Sie sich vor Abmahnungen schützen

Matthias Weber ist Experte auf dem Gebiet der Unternehmenssoftware (ERP, CRM und Warenwirtschaft). Mit seinem Beratungsunternehmen mwbsc GmbH unterstützt er ERP-Hersteller, ERP-Anbieter und mittelständische Unternehmen bei der Einführung von kaufmännischer Software.
Ob Webseiten- oder Shopbetreiber, viele Unternehmen wurden bereits abgemahnt. Manches Unternehmen will mit Unterlassungserklärungen seine Mitbewerber aus dem Rennen werfen. Vorbereitung ist alles.
Es gibt viele Vorgaben, die Website- und Shopbetreiber einhalten müssen, um gesetzeskonforme Geschäfte zu tätigen. Die gelbe Karte in Form einer Unterlassungserklärung kann schnell ins Haus flattern.
Es gibt viele Vorgaben, die Website- und Shopbetreiber einhalten müssen, um gesetzeskonforme Geschäfte zu tätigen. Die gelbe Karte in Form einer Unterlassungserklärung kann schnell ins Haus flattern.
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Die nachfolgenden Tipps können das Risiko einer Abmahnung minimieren.

Alles beginnt beim Impressum

Neben der wahrheitsgemäßen Beschreibung von Artikeln im Shop, der richtigen Preisangabe sowie der Prüfung der Urheberrechte etwa von Bildern, ist das Impressum das zentrale Website-Element. Es muss vollständig sein, um Abmahnungen zu verhindern. Was dazu gehört, weiß Godelef Kühl, Gründer und Vorstandsvorsitzender von godesys AG: „Dieses enthält idealerweise neben AGB und Kundeninformationen auch Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen sowie Datenschutzerklärung.“

Datenschutzkonformer Einsatz von Tracking-Tools

Wer den Erfolg seiner Website messen will, braucht zwingend ein Tracking Tool, das die relevanten Daten eines Websitebesuchers erfasst. Doch dafür gibt es strikte Regeln, die bei nicht Einhaltung zur Abmahnung führen können.

Lesetipp: Schutzlose Websites - warum Betreiber nachbessern müssen

Darum ist der datenschutzkonforme Einsatz von Programmen wie Google Analytics entscheidend, sagt Joachim Schröder, Geschäftsführer von TILL.DE. Dafür braucht es einen Datenschutzvertrag, zum Beispiel mit Google und notwendige Nutzerhinweise, die an den richtigen Stellen auf der Homepage eingebunden sind. „Denn jeder Webseitenbetreiber, der ein Analyse-Tool einsetzt, muss den Nutzern die Möglichkeit bieten, dem Sammeln von Daten zu widersprechen.“ Zudem gibt er zwei weitere Tipps:

  • Eigener Menüpunkt: Die Datenschutzerklärung sollte gesondert vom Impressum angezeigt werden und muss über alle Seiten zugänglich sein

  • Nur anonymisierte Nutzerdaten erheben: Dafür ist eine Erweiterung des Tracking-Codes wichtig. Sie schneidet das Ende der IP-Adresse ab

Abmahnfalle Systemumstellung

Oft unterschätzen Unternehmen den Aspekt der Systemumstellung im Shop. Denn dieser Prozess birgt viele Risiken, die die Konkurrenz nutzen kann, um Abmahnungen zu initiieren. „Fehler, die während der Umstellung auftreten können, dienen Anwälten als lukratives Geschäft“, berichtet Godelef Kühl, Gründer und Vorstandsvorsitzender von godesys AG. Um diese Schwachstelle zu schließen, braucht es einen konkreten Plan zur Umstellung und eine leistungsstarke IT, die Aufwand und Fehler gering hält.

Wer kann helfen?

Die schlechte Nachricht zuerst: Den allumfassenden Schutz vor Abmahnungen gibt es nicht. Nun die gute: Um das Risiko zu minimieren, existieren bereits Lösungen auf die Unternehmen zurückgreifen können. Zwei davon nennt Jaromir Fojcik, Gründer und Geschäftsführer von creativestyle GmbH: „Zum Beispiel den Händlerbund, der Anbieter berät und für eine gewisse Rechtssicherheit im Bereich E-Commerce sorgt. Oder eine Trusted Shops-Zertifizierung, die prüft, ob alle relevanten rechtlichen Aspekte im Shop konform und abgedeckt sind.“ Für den Zahlungsverkehr ist die „PCI-DSS-Zertifizierung das Maß der Dinge“, ergänzt Michael Grumm, VP Sales & Marketing, von ehotel.

Hinzu kommt, dass viele Hersteller die Händler regelmäßig über rechtliche Veränderungen auf dem Laufenden halten. Das entbindet die Händler aber nicht, sich auch selbst zu informieren. Denn „es verändern sich nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig, sondern auch ein Onlineshop entwickelt sich hinsichtlich seiner Produkte, Services, Zahlarten oder Onlinemarketingtools weiter“, fasst Hagen Meischner, Country Manager DACH bei PrestaShop zusammen. Damit ist trotz Zertifizierungen und helfender Organisatoren sowie Hersteller immer noch der Händler selbst gefragt, sich vor Abmahnungen zu schützen.

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