Wann das Auto in der Garage bleiben muss

So schnell ist der "Lappen" weg

02.12.2008

Aber auch Verwaltungsbehörden können im Falle einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis entziehen. Dies können Sie dann, wenn erwiesen ist, dass der Führerscheinbesitzer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen, sagen die Arag-Experten.

Sperrfrist

Im Grunde ist der Entzug der Fahrerlaubnis endgültig - doch in vielen Fällen nicht lebenslänglich. Bei einigen Delikten wird eine sogenannte Sperrfrist verhängt, in der der Führerschein auf keinen Fall zurückerworben werden kann. Nach deren Ablauf aber kann der Delinquent eine Neuerteilung beantragen. Allerdings muss er unter Umständen dazu Nachschulungen besuchen, eine erneute Prüfung absolvieren sowie gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorweisen können, das seine Fähigkeit ein Fahrzeug sicher lenken zu können, bestätigt. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Sperre für immer angeordnet werden kann. Dies geschieht dann, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist eine Sperre (fünf Jahre) zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

Weitere Infos:

Arag Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, www.arag.de

Kontakt:

Brigitta Mehring, Tel.: 0211 963-2560, Fax: 0211 963-2025, E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

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