Leitfaden der BSA

Softwarelizenzen

05.07.2010

Missverständnisse im Zusammenhang mit Lizenzen

Es gibt zahlreiche Missverständnisse in Bezug auf "Eigentum" und Urheberrecht. Bei kommerzieller Software erlangt der Lizenznehmer niemals das Eigentum an diesem Urheberrecht. Stattdessen erwirbt der Lizenznehmer das Recht, die Software im Rahmen der vom Inhaber des Urheberrechts festgelegten Bedingungen und der geltenden Gesetze zu nutzen. Die einzige Ausnahme hierzu kann vorliegen, so die BSA-Spezialisten, wenn für ein Unternehmen oder eine Einzelperson eine kundenspezifische Software entwickelt wurde.

Ein weiteres verbreitetes Missverständnis bezieht sich auf die vermeintlich uneingeschränkte Nutzung von "Freeware" oder von Software, die dem Benutzer kostenlos angeboten wird. Auch diese Software ist urheberrechtlich geschützt, und es kann dem Lizenznehmer untersagt sein, etwa zusätzlichen Code hinzuzufügen. Falls Zweifel in Bezug auf die mögliche Nutzung der Software bestehen, sollten Sie immer die jeweiligen Regelungen und Bestimmungen gemeinsam mit dem Software-Lieferanten überprüfen.

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