Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Sperrzeit bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers

16.12.2008

Wie kann die Sperrzeit abgewendet werden?

Welche weiteren Ausnahmen kommen in Betracht, um die Sperrzeit erfolgreich abzuwenden? In Ausnahmefällen kann dem Arbeitnehmer ein die Sperrzeit verhindernder wichtiger Grund zur Seite stehen. Dies wird angenommen, wenn

- Befindlichkeitsstörungen und gesundheitliche Probleme auf Spannungen mit dem Vorgesetzten zurückzuführen sind (BSG, Urteil v. 21.10.2003, B 7 AL 92/02 R);

- Motiv der Kündigung der Wohnortwechsel zum Lebenspartner ist und die bisherige Arbeitsstelle von der gemeinsamen Wohnung aus nicht zumutbar erreicht werden kann (BSG, Urteil v. 17.10.2002, B 7 AL 72/00 R);

- der Arbeitgeber von einem Berufskraftfahrer wiederholt die Verletzung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten verlangt (BSG, Urteil v. 6. 2. 2003, B 7 AL 72/01 R).

Ein wichtiger Grund muss auch dann bejaht werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsursache gibt, etwa durch Vergütungsrückstände, sexuelle Belästigung oder Diskriminierungstatbestände. (oe)

Quelle: www.haufe.de/arbeitsrecht

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