Betriebsbedingte Kündigungen vermeiden

Stellenabbau - Folgen für die Arbeitnehmer

09.01.2012

Fristen wahren

"Von entscheidender Bedeutung ist es, die Fristen zu wahren. Eine Kündigung ist innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht anzugreifen", so der Anwalt. "Anderenfalls gilt sie, egal wie unwirksam sie möglicherweise war, als wirksam."

Betroffene Arbeitnehmer sollten sich deshalb rechtzeitig kompetenten Rat einholen. In Personalabbaumaßnahmen lauern zahlreiche Fallstricke, die es aufzudecken und zu nutzen gilt.
Haas empfiehlt, diese Grundsätze zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Stefan Haas, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, c/o Haas & Partner Rechtsanwälte, Sternstraße 65, 40479 Düsseldorf, Tel.: 0211 49140230, E-Mail: s.haas@haas-law.de, Internet: www.haas-law.de

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