Steuervorteil Heimbüro: Ein paar Schlupflöcher gibt es noch

04.09.2006
Berlin streicht den Steuervorteil für das häusliche Arbeitszimmer drastisch zusammen. Ein paar Schlupflöcher bleiben aber noch.

Zu Hause zu arbeiten ist für viele Berufstätige heutzutage unumgänglich. Im kommenden Jahr soll das allerdings endgültig zur Privatsache werden. Denn dann streicht die große Koalition den Steuervorteil fürs heimische Arbeitszimmer dramatisch zusammen.

Laut neuem Gesetz wird ein Steuervorteil nur noch dann gewährt, wenn das Heimbüro "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung" ist. Die Berliner Gesetzesmacher - so die unverhohlene Absicht - wollen nur noch denjenigen einen Bonus beim Fiskus einräumen, die quasi ausschließlich zu Hause arbeiten. Deshalb werden auch die jährlich absetzbaren Werbungskosten von bis zu 1.250 Euro für all diejenigen gestrichen, die mehr als 50 Prozent zu Hause arbeiten oder die keinen eigenen Schreibtisch im Unternehmen haben. 300 Millionen Euro jährlich sollen auf Grund der Gesetzesänderungen mehr in die öffentlichen Kassen fließen.

Doch Berlin hat diese Rechnung ohne die Finanzgerichte gemacht. Diese definieren gerade zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sehr viel arbeitnehmerfreundlicher, und sie zeigen in ihren Entscheidungen noch andere Gestaltungsmöglichkeiten auf:

- Ein wegweisendes Urteil sprach der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle eines Versicherungsmathematikers, Aktenzeichen: VI R 21/03. Dieser arbeitete drei Tage pro Woche zu Hause, zwei Tage in der Firma. Während das Finanzamt den Steuervorteil für das Heimbüro einschränken wollte, sahen dies die obersten deutschen Steuerrichter komplett anders. Nach deren Auffassung gehe es auch um die Qualität der Arbeit. Und da sei der Heimarbeitsplatz das qualitative Zentrum der Tätigkeit. Bei den Arbeitstagen im Unternehmen würden keine höherwertigen Arbeiten erledigt.

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