Stolperfalle für UMTS: GEZ will bei Handys abkassieren

09.01.2006

Wer muss zahlen?

Denn dem Bericht zufolge sieht die GEZ in TV-fähigen Handys "mobile Rundfunkempfangsgeräte". Und dafür sind nun einmal GEZ-Gebühren fällig. In der Geräte-Aufzählung der GEZ werden UMTS-Handys auf der Website der GEZ allerdings noch nicht konkret erwähnt.

Sofern man mit dem Mobiltelefon nur Radio empfangen könnte, müssten 5,52 Euro pro Monat den Besitzer wechseln. Doch da die UMTS-Anbieter in der Regel mit TV-Inhalten locken, dürfte zumeist die volle GEZ-Gebühr von 17,03 Euro fällig werden. Und zwar bereits jetzt.

Wer seinen Fernseher schon angemeldet hat, muss für das TV-fähige Mobiltelefon nichts bezahlen. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie Ihr Handy beruflich nutzen, dann müssen Sie es wahrscheinlich zusätzlich anmelden. Genauso wie das Autoradio in einem Dienstwagen.

Wer bisher nur ein Radio in seiner Wohnung angemeldet hat, muss ebenfalls mehr bezahlen. Denn statt der 5,52 Euro GEZ-Gebühr für den Radioempfang werden dann die vollen 17,03 Euro fällig.

Wer noch bei seinen Eltern wohnt und nicht von der GEZ-Pflicht befreit ist, bisher aber nicht zahlen musste, weil er keinen Fernseher besitzt - darf nach dem Kauf eines TV-fähigen Handys ebenfalls zahlen.

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