Teure Abmahn-Fallen beim Internetauftritt vermeiden

07.08.2007
Von Fritze Paul
Eine eigene Internetpräsenz gehört heute selbst für kleinere Unternehmen zum guten Ton. Doch so schnell, wie sich die entsprechenden Seiten erstellen lassen, schleichen sich auch Fehler ein.

Eine eigene Internetpräsenz gehört heute selbst für kleinere Unternehmen zum guten Ton. Wer im Netz nicht zu finden ist, dem entgehen wichtige Kundenkontakte. So schnell, wie sich die entsprechenden Seiten erstellen lassen, schleichen sich aber auch Fehler ein. Und dann ist die erste Reaktion kein Auftrag sondern die Abmahnung eines Mitbewerbers. "Es gibt unheimlich viele Möglichkeiten, die Rechte Dritter zu verletzen", warnt Christine Heymann, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Düsseldorf, "deswegen sollte die eigene Homepage sehr gut überlegt und im Voraus rechtlich geprüft sein."

Die erste Falle zeigt sich bei der Domainbezeichnung oder bei der Überschrift des Internetauftritts. Hier kann es schnell Kollisionen mit fremden Marken, Firmennamen oder auch Buch- oder Filmtiteln geben. "Nur, weil man die Produkte einer Firma vertreibt, heißt das nicht, dass man deren Markenbezeichnungen einfach in einer Domain oder Überschrift verwenden darf", erläutert Heymann. Am unverfänglichsten sei der eigene Name in Kombination mit dem Firmenzusatz und eventuell noch der Stadt, in der man tätig sei. Allen, die auf der sicheren Seite sein möchten, rät Heymann, vorab eine Markenrecherche durchführen zu lassen. Kritisch sei es auch, sich Eigenschaften wie "schnellster", "billigster" etc. zuzuschreiben, wenn sie im Ernstfall nicht bewiesen werden könnten.

Als tückisch kann sich auch die Kooperation mit einem Webdesigner erweisen. Sind die Rechte hier nicht klar geregelt, kann der Designer Veränderungen des Designs untersagen und sich den Auftraggeber auf ewig als Kunden sichern, will dieser nicht den kompletten Auftritt verwerfen. "Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, in dem das Nutzungsrecht am Design unbefristet und unbeschränkt eingeräumt wird", empfiehlt Urheberrechtsexpertin Heymann, "und dass der Unternehmer auch das Recht erhält, das Layout selbst oder durch Dritte zu verändern oder zu bearbeiten." Ferner empfiehlt es sich, Softwarelizenzen, die für die Gestaltung der Seite notwendig sind, sofort auf den eigenen Namen und nicht auf den des Webdesigners anzumelden.

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