Teure Abmahn-Fallen beim Internetauftritt vermeiden

07.08.2007
Von Fritze Paul

Unverzichtbar: das Impressum. "Dies ist eine Unterseite, die von der Hauptseite her leicht aufzufinden sein muss und auf der alle wesentlichen Angaben zum Betreiber der Webseite enthalten sein müssen", erläutert Heymann. Dies sind: Firmenname mit vollem Gesellschaftszusatz, die vertretungsberechtigten Personen mit vollem Namen, die vollständige Anschrift inklusive der E-Mail-Adresse sowie ggf. Handelsregisternummer und Registergericht sowie die Angabe berufsspezifischer Aufsichtsbehörden. Alle weiteren Infos zu Datenschutz etc. sind nett, rechtlich jedoch nicht zwingend erforderlich.

Kontakt und weitere Informationen:

Rechtsanwältin Christine Heymann, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei F P S Fritze Paul Selig, Königsallee 62, Düsseldorf. Tel.: 0211/30 20 15 22, Fax: 0211/30 20 15 90. E-Mail: heymann@fps-law.de, Internet: www.fps-law.de. (mf)

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