Unternehmereigenschaft bei eBay: Powerseller & die Beweislast

12.06.2006
Von Keller 
Die Frage, wann man bei Ebay als Unternehmer eingestuft wird, erhitzt zurzeit die Gemüter. Es ist schwer, eine klare Grenze zu ziehen. Rechtsanwalt Max-Lion Keller erklärt die aktuelle Lage.

Wann wird man bei Ebay als Unternehmer eingestuft? Diese Frage erhitzt zurzeit die Gemüter und wird gerade unter Juristen besonders intensiv diskutiert. Die Grenze hierbei zu ziehen fällt tatsächlich schwer. So reicht die mögliche Bandbreite der Ebay-User vom gelegentlichen Hobbyverkäufer bis hin zum "Hardcore-Powerseller".

Nicht verwunderlich ist es daher, dass sich mittlerweile auch bereits die ersten Gerichte mit diesem Thema beschäftigen mussten. So ist erst kürzlich die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts ergangen, die sich mit Fragen der Beweislastverteilung im Zusammenhang mit den so genannten Powersellern beschäftigt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 U 1145/05).

I. Problemaufriss

Die streitentscheidende Frage des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts war, ob dem "Ersteigerer" (als Beklagtem) ein Widerrufsrecht im Sinne von §§ 312d, 355 BGB zukommen könne. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der "Versteigerer" (in diesem Falle der Kläger) als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB einzuordnen wäre, da nur dann das Fernabsatzrecht und damit die §§ 312d, 355 BGB (unter www.it-recht-kanzlei.de online abrufbar) zur Anwendung kommen könnten.

In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere zwei Fragen:

Ist man als Powerseller bei Ebay tatsächlich automatisch als Unternehmer einzuordnen?

Wer hat die Unternehmereigenschaft eines Powersellers nachzuweisen?

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