Unternehmereigenschaft bei eBay: Powerseller & die Beweislast

12.06.2006
Von Keller 

II. Rechtliche Ausgangslage

Insbesondere dem Problem der Beweisverteilung kann beim Streit um die Unternehmereigenschaft eines Ebay-Verkäufers eine enorm wichtige, ja geradezu fallentscheidende Bedeutung zukommen.

Zunächst sollte man sich bei Beweisfragen immer das folgende einfache Grundprinzip vor Augen halten: Grundsätzlich hat jeder die für ihn günstigen Tatsachen zu beweisen.

Dementsprechend hat auch grundsätzlich der Verbraucher, der sich ja auf § 312d BGB - also eine Verbraucherschutzvorschrift - stützt, zu beweisen, dass sein Vertragspartner Unternehmer ist. Damit wird dem Verbraucher in der Regel auch nichts Unmögliches abverlangt, weil sich bei einem gewöhnlichen Fernabsatzbetrieb schon durch die äußere Geschäftseinrichtung und die Gestaltung der betrieblichen Abläufe unschwer feststellen lässt, dass er § 14 BGB unterfällt.

Indes: Bei Verträgen, die über Internettplattformen wie Ebay zustande kommen, ist dies anders. Geschäftsanbahnung, Wareneinkauf, Warenlagerung und -vertrieb sowie die sonstige Geschäftsabwicklung können an völlig unterschiedlichen Orten durch völlig unterschiedliche Personen vorgenommen werden. Dem Verbraucher ist es daher praktisch nicht oder nur unter einem nicht mehr zu vertretenden Aufwand von Ressourcen (Zeit, Geld etc.) möglich, einem Verkäufer, der die weitgehende Anonymität der Internettplattform Ebay nutzt, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen.

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