Bitkom begrüßt Reformvorschläge der EU

Urheberrechtabgabe auf PCs und Datenträger

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Der neue Vorschlag des ex-EU-Kommissars António Vitorino zur Pauschalabgabe auf Endgeräte (Urheberrecht-Novelle) stieß auf die Zustimmung des Branchenverbandes Bitkom. "Es entstehen fortlaufend neue Geschäftsmodelle im Online-Bereich. Cloud- und Streaming-Services erlauben heute in flexibler Weise die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Interesse der Rechteinhaber und Nutzer. Das Urheberrecht muss insofern den Anforderungen der digitalen Zeit gerecht werden", sagte Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Auch die Verbesserungsvorschläge der EU am derzeitigen System erschienen dem Lobbyist sachgerecht: "Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das pauschale System der Geräteabgabe ein Auslaufmodell ist. Früher oder später muss die Entschädigung des Urhebers für die Privatkopie an die geänderte Wirklichkeit angepasst werden."
Die Urheberrechtabgaben in Europa-weit unterschiedlich geregelt
Die Urheberrechtabgaben in Europa-weit unterschiedlich geregelt

Der neue Vorschlag des ex-EU-Kommissars António Vitorino zur Pauschalabgabe auf Endgeräte (Urheberrecht-Novelle) stieß auf die Zustimmung des Branchenverbandes Bitkom. "Es entstehen fortlaufend neue Geschäftsmodelle im Online-Bereich. Cloud- und Streaming-Services erlauben heute in flexibler Weise die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Interesse der Rechteinhaber und Nutzer. Das Urheberrecht muss insofern den Anforderungen der digitalen Zeit gerecht werden", sagte Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Auch die Verbesserungsvorschläge der EU am derzeitigen System erschienen dem Lobbyist sachgerecht: "Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das pauschale System der Geräteabgabe ein Auslaufmodell ist. Früher oder später muss die Entschädigung des Urhebers für die Privatkopie an die geänderte Wirklichkeit angepasst werden."

Nach derzeitigem Recht sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die entsprechenden Pauschalabgaben werden auf Geräte wie PCs, MP3-Playerund Smartphones, aber auch auf Speichermedien wie USB-Sticks sowie DVD/CD-Rohlinge, erhoben. Für das Eintreiben der Gelder und Ausschüttung an die Künstler sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Der portugiesische Politiker Vitorino hat im Auftrag der EU-Kommission entsprechende Reformvorschläge unterbreitet. Das war notwendig geworden, denn "das Abgabensystem stammt noch aus Zeiten, in denen Kopierer, Kassettenrekorder und Tonbandgeräte die gängigen Vervielfältigungsgeräte waren; für die digitale Welt ist das System untauglich", so die Auffassung vom Bitkom.

Vitorinos Bericht schlägt für die Zukunft Regelungen vor, die eine direkte Vergütung des Urhebers ermöglichen. Zudem sollten die Abgaben für Verbraucher sichtbarer werden. Vitorino empfiehlt, die nationalen Abgabensysteme in den EU-Staaten miteinander in Einklang zu bringen, um die aktuell herrschenden Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Schließlich schlägt Vitorino vor, die Abgabenpflicht von Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel zu verlagern. Neben der größeren Transparenz für den Verbraucher können dadurch gewerbliche Nutzer, die von der Privatkopie keinen Gebrauch machen dürfen und damit auch keine Abgaben zahlen müssen, leichter von der Abgabe befreit werden. Probleme, welche im Zusammenhang mit dem Export von Geräten in andere europäische Länder stehen, wären damit behoben. (rw)

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