59 Prozent der Online-Shopper in Deutschland können sich vorstellen, eine persönliche Paketbox neben dem Briefkasten zu nutzen, in der für sie bestimmte Sendungen hinterlegt werden. 37 Prozent würden sich ihre Pakete sogar gerne per Drohne auf den Balkon oder die Terrasse liefern lassen, so zwei zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Online-Käufern ab 16 Jahren in Deutschland, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom im November 2019 durchgeführt hat.
Generell wünschen sich viele Online-Shopper Zustellmöglichkeiten, bei denen sie am Lieferort nicht persönlich anwesend sein müssen, so ein weiteres Ergebnis. Wie zu erwarten war, sind vor allem jüngeren Befragte für solche Angebote offen. Beispeilsweise können sich 74 Prozent der 16- bis 29-Jährigen eine persönliche Paketbox gut vorstellen. 52 Prozent der Befragten in dieser Altersgruppe sind offen für Lieferungen per Drohne.
Dem Paketboten per Kennwort oder Gesichtserkennung Zutritt zur eigenen Wohnung zu gewähren, kommt immerhin noch für 20 Prozent der Befragten in Betracht. Den Ansatz hat zum Beispiel Amazon in den USA erprobt. Das sind erstaunlicherweise mehr, als die 14 Prozent, die bereit wären, Zusteller den Kofferraum ihres per Digitalcode öffnen zu lassen, damit sei dort eine Sendung hinterlegen können. Entsprechende Konzepte haben unter anderem Seat, DHL zusammen mit Smart, und schon 2015 Audi zusammen mit DHL erprobt.
Im Zuge der Befragung gaben 28 Prozent der Online-Shopper zudem an, dass sie es lästig finden, Pakete für andere anzunehmen. 15 Prozent tun das eigenen Angaben zufolge deshalb sogar nie. Bis sich die neuen Lieferoptionen durchsetzen werden, wird es trotz zahlreicher Pilotprojekte allerdings noch einige Jahre dauern.
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Aktuell ist übrigens die Lieferung in die eigene Wohnung die meistgenutzte Option. 90 Prozent der Online-Shopper lassen sich Pakete in der Regel an ihre Privatadresse liefern. Eine Packstation nutzen nur 13 Prozent, 8 Prozent haben einen hilfsbereiten Nachbarn, der für sie Sendungen in Empfang nimmt. 7 Prozent lassen sich Bestellungen an den eigenen Arbeitsplatz liefern - eine nicht in allen Firmen geduldete Praxis.
Regelungen zum kommerziellen Betrieb von Drohnen in Deutschland
In Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium bereits durch eine 2017 vorgelegte "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" die Grundlagen für den Einsatz kommerzieller Drohnen neu gefasst. "Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig", begründet das das Ministerium damals die neuen Regelungen.
Die Verordnung ist als Kompromiss zwischen dem Wunsch, Zukunftstechnologie Einsatzmöglichkeiten zu eröffnen und der Notwendigkeit zus ehen, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Zudem wurden speziell für Kameradrohnen Regelungen eingeführt, die Verletzungen der Privatsphäre verhindern sollen. Gewerbliche Nutzer benötigten zuvor für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unabhängig vom Gewicht eine Erlaubnis. Die ist seitdem erst ab einem Gesamtgewicht von fünf Kilogramm erforderlich.
Außerdem können die Luftfahrtbehörden den Betrieb kommerzieller Drohnen außerhalb der Sichtweite des Drohnenlenkers erlauben. Ohne diese Erlaubnis ist ein kommerzieller Paketliefersrvice mittels Drohnen wirtschaftlich nicht umsetzbar. Um bei Unfällen die Haftungsfrage dennoch klären zu können, wurde für Drohnen einem bestimmten Gewicht eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.