Verbrauchertipp: Verhandeln über's Honorar bei Anwälten erwünscht

04.10.2006

Auch bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren können Stolperfallen lauern. Hier sollte so genau wie möglich festgelegt werden, welche Leistungen von der Honorarvereinbarung umfasst sind und welche Leistungen später gesondert abgerechnet werden können. Damit es im Nachhinein keine Missverständnisse gibt.

Kommt es zu keiner Einigung über das Honorar, gibt es zu Gunsten von Verbrauchern ein Limit: Beschränkt sich die Beratung auf ein erstes Beratungsgespräch, so kann die Vergütung des Rechtsanwalts maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident der BRAK zu den Änderungen: "Anwälte müssen künftig bei jedem Beratungsmandat darauf achten, dass es sich wirtschaftlich rechnet. Dabei muss aber auch bei frei verhandelten Honoraren die Angemessenheit gewahrt bleiben. Diese Angemessenheit bestimmt sich nicht ausschließlich nur nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch nach der Bedeutung der Angelegenheit, nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers und nach dem Haftungsrisiko, das für den Anwalt mit der Beratung verbunden ist."

In jedem Fall aber gilt: Ein ausführliches Gespräch mit dem Anwalt gibt Sicherheit über die zu erwartenden Kosten und vermeidet spätere Unklarheiten. (mf)

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