Bindung an Verpflichtungen

Vertrag mit Fitnessstudio – Kündigungsrecht bei Krankheit?

25.03.2013

Tipp:

Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass ein Kunde eines Fitnessstudios bei einer Erkrankung, die die Betätigung in einem Fitnessstudio unmöglich macht, ein Recht zur sofortigen Kündigung des Fitnessstudiovertrages hat. Die Erkrankung muss allerdings konkret in einem ärztlichen Attest bescheinigt werden und darf nicht schon vor dem Vertragsschluss dem Kunden bekannt gewesen sein.
Quelle: www.anwalt-suchservice.de

Zur Startseite