Vorkasseklausel bei Internetgeschäften ist zulässig

01.06.2007

Durch die Entscheidung des OLG Hamburg dürfte ein Seufzer der Erleichterung der ohnehin schon richtig arg geplagten gewerblichen Händler-Gemeinde gehen. Die Verpflichtung zur Zahlung per Rechnung oder per Nachnahme als Zahlungsalternative wäre für jeden gewerblichen Internet-Händler mit einem erheblichen Kostenrisiko belastet gewesen. Die Lieferung auf Rechnung birgt die Gefahr des Forderungsausfalles, nach unserer Erfahrung werden viele Nachnahmepakete, die bestellt werden, durch den Kunden erst gar nicht abgenommen. In diesem Fall erhält der Verkäufer zwar die Ware wieder, ist jedoch mit erheblichen Verpackungs- und Versendungskosten belastet. Zudem sehen wir das Missbrauchspotential auf Seiten der gewerblichen Verkäufer als erheblich geringer an, als auf Seiten der Verbraucher.

Das Verlangen nach Vorkasse ist somit zulässig.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22. Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de, www.ra-lsk.de (mf)

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