Polizeiliche Kriminalstatistik

Vorsicht bei Haustürgeschäften

21.05.2010

Vor dem Unterschreiben durchlesen

- Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch.

- Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss stets extra unterschrieben sein.

- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags.

- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.

- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.

- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen die Polizei.

Quelle: www.anwalt-suchservice.de

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