EU-Richtlinie spricht Verbot aus

Vorsicht beim Vertrieb von Cadmium-Akkus

03.11.2008

Der Vertrieb von klassischen NiCd-Akkus dürfte somit ab dem 26.09.2008 unzulässig sein. Auch beim Vertrieb von Unterhaltungselektronik oder Telekommunikationselektronik sollten Händler darauf achten, dass dort keine Nickel-Cadmium-Akkus mehr verwendet werden. Aus eigener Anschauung ist uns bekannt, dass zumindest noch vor Kurzem Geräte mit NiCd-Akkus verkauft wurden. (oe)

Rechtsanwalt Johannes Richard

Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard-Wagner-Str. 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, Fax: 0381 448998-22, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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