Gesetz regelt "Angemessenheit"

Vorstandsvergütung – Firmen unter Handlungsdruck

05.05.2010

Vergleich mit Wettbewerbern

Beim Vergleich mit den Wettbewerbern orientieren sich immerhin 42 Prozent nicht ausschließlich an deutschen Firmen, sondern ziehen auch internationale Unternehmen als Maßstab heran. Der Vergleich mit den Gehaltshöhen im eigenen Unternehmen hat für die Befragten einen deutlich geringeren Stellenwert als der Marktvergleich; er dient eher als ergänzendes Kriterium und ist wichtig für die Kommunikation mit den Stakeholdern.

Gesetzgeber fordert Nachhaltigkeit

Die gesetzliche Forderung von Nachhaltigkeit setzen die meisten Unternehmen mittels einer stärkeren Gewichtung variabler Vergütungskomponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage sowie spezifischen nachhaltigen Kennzahlen um (75 Prozent beziehungsweise 50 Prozent). Als wichtigste Bezugsgröße etwaiger Kennzahlen nennen die Unternehmen die strategische Unternehmensentwicklung (70 Prozent), gefolgt vom Aktienkurs (45 Prozent). Jahresbezogene Bonuszahlungen hält die deutliche Mehrheit der Unternehmen weiterhin für zulässig, sofern sie um Systeme mit mehrjährigen Bemessungsgrößen ergänzt werden und diese mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung betragen.

Zur Startseite