Unhaltbares Arbeitsverhältnis

Wann Abmahnungen sinnlos sind

29.07.2009
Es gibt Fälle, bei denen selbst in den Augen von Arbeitsrechtlern Hopfen und Malz verloren ist.

Vor die Kündigung hat das Arbeitsrecht die Abmahnung gesetzt. Doch es gibt Fallgestaltungen oder Arbeitsbeziehungen, die eine Abmahnungen entbehrlich, ja sogar völlig sinnlos erscheinen lassen - selbst für den Arbeitsrichter. Die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de/recht) sagt, welche Grundsätze hier gelten.

Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise Leistungs- oder Verhaltensmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

Wenn nicht mehr viel zu retten ist …

Doch manchmal ist das Arbeitsverhältnis schlagartig nicht nur gefährdet, sondern unhaltbar geworden. Eine Abmahnung ist dem Grunde nach entbehrlich bei folgenden Fallgruppen.

- wenn eine an sich mögliche Verhaltensänderung in der Zukunft nicht zu erwarten ist oder

- bei schweren Vertragsverletzungen, bei denen dem Arbeitnehmer bewusst sein musste, dass sie zur Kündigung führen, oder

- wenn durch das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so erschüttert worden ist, dass es auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.

Zur Startseite