Unhaltbares Arbeitsverhältnis

Wann Abmahnungen sinnlos sind

29.07.2009

Typische Fälle

Entbehrlich ist eine Abmahnung etwa bei:

- vorsätzlicher Verletzung wichtiger Arbeitsschutzvorschriften,

- Androhung der Arbeitsunfähigkeit für den Fall, dass Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bewilligt oder bewilligter Urlaub nicht verlängert wird, obwohl der Arbeitnehmer weder krank war noch auf Grund objektiver Anhaltspunkte Anlass hatte, sich krank zu fühlen,

- beharrlicher, hartnäckiger und uneinsichtiger Arbeitsverweigerung,

- vorsätzlicher Manipulation von Arbeitszeiterfassung,

- Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen im Betrieb,

- Annahme von Schmiergeldern. (oe)

Quelle: www.haufe.de/recht

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