Wichtig für Internethändler

Wann Sie eine Versandversicherung abschließen sollten

10.03.2009

Urteil des Landgericht Coburg

Wer somit als Gewerbetreibender etwas im Internet kauft, sollte durchaus darauf achten, dass diese Ware ordnungsgemäß versichert ist. Eine derartige Frage hat nunmehr das Landgericht Coburg (Urteil vom 12.12.2008, Az.: 32 S 69/08) in zweiter Instanz entschieden. Die Revision wurde hierbei ausdrücklich zugelassen. Hintergrund war der Kauf von Goldbarren im Wert von 3.850,00 Euro, die bei Empfang des Paketes nicht mehr in diesem enthalten waren. Das Gericht hatte den Verkäufer verurteilt, an den Käufer in Höhe des Kaufpreises Schadenersatz zu leisten. Das Gericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kaufparteien eine Versicherung für den Versand vereinbart haben. Offensichtlich war es so, dass der Versand von Goldbarren bei einer Versendung durch die Firma DHL jedoch nicht versichert war. Damit, so das Gericht, war der Verkäufer von der vereinbarten Art der Versendung abgewichen mit der Folge, dass Schadenersatz zu zahlen war.

Tritt Versicherung im Falle des Falles überhaupt ein?

Wer als Verkäufer somit an Gewerbetreibende verkauft, sollte sich über die Versicherung der Sendung durchaus Gedanken machen. Dies gilt in erster Linie dann, wenn der Käufer ausdrücklich eine Versandversicherung fordert. Wenn dies der Fall ist, muss der Verkäufer, dies ist die Lehre aus dem Urteil des Landgerichtes Coburg, darauf achten, dass die von ihm gewählte Versandversicherung im Schadenfall auch eintritt. Gerade bei besonderen Produkten, wie Wertgegenständen, teurer IT-Technik oder Gold, scheint dies nicht selbstverständlich zu sein. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Rechtsanwalt Johannes Richard, c/o Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard-Wagner-Straße 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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