Grundsätzlich bedeutet eine Abmahnung die formale Aufforderung eines Menschen an einen anderen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Wie beim Fußball ist sie eine Art Gelbe Karte, die bei weiterem Fehlverhalten Konsequenzen androht. Abmahnungen spielen zum Beispiel im Arbeitsrecht und Mietrecht eine Rolle. Sie können Vorstufen einer fristlosen Kündigung sein.
Abmahnungen von Rechtsanwälten betreffen aber auch gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Dabei geht es inzwischen häufig auch um das Internet. In der Regel wird der Empfänger bis zu einer festgesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Falls er sich nicht daran hält, droht der Abmahner mit einer Vertragsstrafe und gerichtlichen Schritten.
Experten sehen jedoch vor allem Serienabmahnungen von Anwälten kritisch. Wenn Anwälte Dutzende gleichlautender Schreiben verschicken, setzen sie sich dem Verdacht aus, dass es ihnen weniger um die Sache als vielmehr um die eigene Gewinnmaximierung geht. Denn die Anwaltskosten muss ein Abgemahnter auch bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zahlen. Je nach angesetztem Streitwert können diese Gebühren hoch sein. Gerichte sind gegen ungerechtfertigte Serienabmahnungen bereits eingeschritten. (dpa/rw)