Mehrwertsteuer-Paket 2010

Was Sie über die neue Umsatzsteuer wissen müssen

25.09.2009

Neuerungen auch bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

Auch die Anforderungen an die Zusammenfassende Meldung (ZM) ändern sich grundlegend. Zukünftig müssen neben den innergemeinschaftlichen Lieferungen auch alle innergemeinschaftlich erbrachten Dienstleistungen erfasst werden. Damit wächst die Zahl der Unternehmen, die eine ZM abzugeben haben. Außerdem wächst ihr Umfang.

Eine weitere EU-Vorgabe sieht vor, dass die ZM ab 2010 wesentlich zeitnäher als bisher zu erstellen ist. Die Möglichkeit, die Einreichungsfrist um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung) wird entfallen. Unternehmen werden ihre Abläufe ändern müssen, um die Zeitvorgabe einzuhalten. Verstöße gegen die Meldepflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Die ZM dient weiterhin als Kontrollinstrument der Finanzverwaltung: Wer unrichtige Angaben macht, muss mit Überprüfungen rechnen.

Anträge auf Vorsteuererstattung werden künftig in dem Land gestellt, in dem das erstattungsberechtigte Unternehmen ansässig ist - und zwar ausschließlich in elektronischer Form. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Es prüft Anträge dahingehend, ob das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, und leitet sie innerhalb einer 15-tägigen Frist an die Steuerbehörden im jeweiligen Mitgliedsland weiter.

Richtig angewandt, bietet die neue EU-Regelung viele Vorteile: Firmen müssen bei der Erstattung künftig nur die Antragsmodalitäten im eigenen Land beachten. Sprachbarrieren entfallen, Originalbelege sind nicht mehr vorzulegen. Außerdem muss die zuständige Behörde im jeweiligen Mitgliedsland Zinsen zahlen, wenn die Rückerstattung nicht fristgerecht erfolgt. Aber Achtung: Das Unternehmen muss den Erstattungsbetrag selbst ermitteln und den Antrag bis spätestens zum 30. September des Folgejahres vollständig vorlegen.

Rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen treffen

Das Mehrwertsteuer-Paket bietet zwar einige Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer, erfordert aber Umstellungen in der Finanzbuchhaltung. Firmen sollten bereits jetzt die nötigen Vorbereitungen treffen:

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