Werbung zur WM: Wir holen uns den Titel - oder eine markenrechtliche Abmahnung

01.02.2006

Jeglicher direkter Bezug auf die Fußballweltmeisterschaft verbietet sich daher, solange es sich nicht um offiziell lizenzierte Waren handelt. Auch bei Preisrätseln oder Gewinnspielen, die sich anlässlich der Fußball-WM anbieten würden, schreibt die FIFA in ihrer Marken-Richtlinie eine sehr restriktive Praxis vor. Der Gebrauch der FIFA-Marken für jegliche Art von Preisausschreiben oder Aktionen ist aus Sicht der FIFA unzulässig.

Was tun?

Letztlich ist die FIFA nichts anderes, als ein Privatunternehmen, das eine Veranstaltung durchführt und hierfür einen umfassenden Markenrechtsschutz genießt. Eine direkte Bezugnahme auf geschützte Wortmarken beim Angebot von Produkten der FIFA sollte auf jeden Fall vermieden werden. Fantasie und kreativer Werbung sind jedoch keine Grenzen gesetzt, weshalb ein großer Elektronik-Discounter schon seit längerem behauptet, er würde den Titel holen, was natürlich schlichtweg gar nichts mit dem anstehenden Großereignis zu tun hat. Fantasie ist somit gefragt, um dem Kunden deutlich zu machen, worum es geht auf der anderen Seite jedoch zu vermeiden, mit dem Markenrecht in Kollision zu geraten. Im Zweifelsfall sollte man vor einer Bezugnahme auf die Fußball-WM entsprechende Werbeaussagen anwaltlich überprüfen lassen, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden. Kreative Werbung auf das Großereignis der Fußballwelt in Deutschland in diesem Jahr kann auch die FIFA nicht verbieten.

Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Johannes Richard, www.internetrecht-rostock.de (mf)

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