Jahressteuergesetz 2009

Wichtige Änderungen bei beschränkt Steuerpflichtigen

10.11.2008

Abgeltungswirkung

Die Ausnahmefälle für die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs werden erweitert. Die Abgeltungswirkung greift nicht, wenn im Kalenderjahr sowohl eine beschränkte als auch eine unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Dies gilt analog bei der Körperschaftsteuer. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Abgeltung bei Arbeitnehmern, denen Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug bescheinigt wurden. Hier erfolgt wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen eine Pflichtveranlagung. Auch für eine Körperschaft aus einem EU/EWR-Staat, die den Antrag auf Veranlagung zur Körperschaftsteuer stellt, gilt keine Abgeltungswirkung.

Veranlagungswahlrecht

Für Steuerpflichtige aus den EU/EWR-Staaten wird das Steuererstattungsverfahren durch ein Veranlagungswahlrecht ersetzt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Da mit dem Jahressteuergesetz 2008 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Wohnungen im ganzen EU/EWR-Raum ausgedehnt wurde, soll eine Ergänzung dafür sorgen, dass nur unbeschränkt Steuerpflichtige die Ermäßigung in Anspruch nehmen können.

Alle aufgeführten Änderungen gelten fast ausnahmslos ab dem Veranlagungszeitraum 2009. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt: Alexander Uhl, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de

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