Verschiedene Einzelgesetze sind betroffen

Wichtige steuerliche Änderungen ab 1. Januar

11.02.2009

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden von 512 auf 1.000 Euro (vierteljährliche Abgabe oberhalb dieser Jahressumme) und von 6.136 auf 7.500 Euro (monatliche Abgabepflicht) angehoben.

Handwerkerleistungen

Der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten hat sich verdoppelt. So werden 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten, also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet. Die Regelung wird nach zwei Jahren überprüft und gilt für alle ab dem 1. Januar 2009 erbrachten und bezahlten Leistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist deutlich ausgeweitet worden. Steuerzahler können nun haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, wovon das Finanzamt dann 20 Prozent ersetzt.

Wesentliche Ertragsminderung

Statt wie bisher bereits ab einer Ertragsminderung von 20 Prozent des Rohertrags ist der Erlass der Grundsteuer jetzt erst ab einer Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent möglich und beträgt dann 25 Prozent der Grundsteuer. Nur bei einer vollständigen Ertragsminderung ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent möglich. Die Änderung gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008.

Dachfonds

Die Ausweitung der Abgeltungsteuer auf Dach- und Zertifikatfonds ist nicht umgesetzt worden.

Finanzinnovationen

Als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Finanzinnovationen sollen bestimmte Kapitalanlageprodukte (Reverse Floater, Down-Rating-Anleihen, Garantiezertifikate etc.) ab 2009 generell als Finanzinnovationen gelten. Damit unterliegt stets die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten (Gewinn oder Verlust) der Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.

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