Verschiedene Einzelgesetze sind betroffen

Wichtige steuerliche Änderungen ab 1. Januar

11.02.2009

Zuständiges Finanzamt

Künftig ist für die gesonderte Feststellung der Einkünfte das Tätigkeitsfinanzamt für alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit örtlich zuständig. Bisher galt das nur für Freiberufler.

Rechnungsstellung

Für viele steuerfreie Umsätze wird die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung gestrichen, ebenso die Pflicht zur Erteilung einer Sammelrechnung in Papierform für elektronisch übermittelte Rechnungen im EDI-Verfahren.

Vorläufige Festsetzung

Um die Flut der Einsprüche etwas einzudämmen, ist eine vorläufige Steuerfestsetzung (Vorläufigkeitsvermerk) jetzt grundsätzlich dann möglich, wenn ein Verfahren zur Streitfrage bei einem Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auf eine mögliche Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit kommt es nicht mehr an. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D 75, 93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, Fax. 0941 58613-199, E-Mail: sgeigl@shc.de, Internet www.shc.de

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